Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Pferdetransport
1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über den Transport von Pferden mit eigens für den Transport von Tieren konstruktiven Kraftfahrzeugen zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Transporteur (Auftragnehmer). Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
2 Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer übernimmt den sicheren Transport des Pferdes gemäß der vertraglich vereinbarten Route, zeitlichen Vorgaben und besonderen Anforderungen.
2.2 Leistungsumfang umfasst Laderaum/Sicherung, ggf. Trennwand, Belüftung, Fütterung nach Vereinbarung, Entladung am Zielort, sowie dokumentierte Übergabe.
3 Pflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für den Transport relevanten Informationen rechtzeitig zu liefern (Ritt-, Gesundheits- und Transportdaten, Transportzeitfenster, spezielle Bedürfnisse des Pferdes).
3.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass das Pferd gesund, gesundheitsgeprüft und reisefähig ist bzw. notwendige tierärztliche Genehmigungen vorliegen.
3.3 Der Auftraggeber haftet für von ihm verursachte Schäden am Fahrzeug oder an Dritten, soweit diese nicht durch Versicherung abgedeckt sind.
3.4 Equidenpass
3.4.1 Aufgrund gesetzlicher Vorschriften muss der Equidenpass bei jedem Transport des Pferdes auch bei Transporten zu Klinik, Turnieren oder zur Zuchtschauen und sonstigen Transporten denen kein Notfall zugrunde liegt mitgeführt werden. Es wird von dem Unternehmen kein Pferd ohne Equidenpass transportiert, es sei denn der Transport liegt einem Notfall zugrunde.
3.4.2 Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers dass der Equidenpass mitgegeben wird. Wird dieser Grundsatz missachtet trägt der Auftraggeber die dadurch anfallenden Kosten (Kosten für die Leerfahrten bei Nichtdurchführung des Transportes).
3.5 Be- und Entladen
Jedes Be- und Entladen ist vom Auftraggeber oder von einem von ihm Beauftragten durchzuführen und geschieht in Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bestimmte Person vor Ort ist und das Be- bzw. Entladen übernimmt
4 Sicherheit, Haftung und Haftungsausschluss
4.1 Die Haftung seitens des Auftragnehmers zur Beschädigung am Pferd oder durch das Pferd ist ausgeschlossen, wenn sich das Pferd unbändig aufführt oder bereits vor dem Transport in einer Weise erkrankt ist, die die Transportsicherheit des Pferdes wesentlich beeinträchtigt (Notfalltransporte) und soweit dabei gegebenenfalls vom Auftraggeber bei Vertragsabschluss schriftlich erteilte besondere Weisungen unsererseits befolgt wurden.
4.2 Für vom Pferd verursachte Schäden am Transportmittel, am Hilfsmittel oder Betriebsmittel oder dem Personal haftet der Auftraggeber.
4.3 Das Transportunternehmen haftet nur dann für Schäden die während des Be- und Entladevorgangs oder während des Transports am Pferd oder durch das Pferd entsteht, wenn dem Auftragnehmer oder dem Fahrer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
4.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, Verzögerungen bzw. Verspätungen, Transporttermineverschiebungen oder Stornierungen und daraus resultierende Mehrkosten oder Schäden wenn sie aufgrund von unrichtigen Angaben seitens des Auftraggebers, Defekt an Fahrzeugen, widrigen Straßenzuständen oder Witterungsbedingungen wie z.B. Schneefall, Eisregen, Storm, Orkan und sonstige Witterungsbedingungen und bei einiger Krankheit durch die ein sicherer Transport nicht gewährleistet werden kann. Der Ausschluss der Haftungspflicht entfällt, wenn dem Auftragnehmer diesbezüglich die Nichtbeachtung üblicher Sorgfaltspflicht nachgewiesen wird.
4.5 Einholen notwendiger Zustimmung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber besorgt die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der jeweiligen Eigentümer. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einem unbefugten Betreten/Befahren eines fremden Grundstücks ergeben, frei.
4.6 Der Transport erfolgt entsprechend anerkannten Standards für Pferdetransport, inkl. geeigneter Sicherungsgurte, Trennwände und Belüftung.
4.7 Der Auftragnehmer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
4.8 Ausschluss oder Begrenzung der Haftung richtet sich nach geltendem Recht; Versicherungspflichten (Tierhalter-/Transportversicherung) bleiben unberührt.
5 Zustandekommen des Vertrags
5.1 Ein Vertragsverhältnis kommt erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch begonnene Transportleistungen zustande.
5.2 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
6 Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Zuschläge (z. B. für spezielle Sicherung, Wartezeiten, Nacht-/Sonntagsfahrten) können separat vereinbart werden.
6.2 Zahlbar wird der vereinbarte Preis vor Leistungserbringung.
6.3 Sofern ein Transport abgebrochen werden muss, weil ein Tier trotz aller Bemühungen nicht transportwillig ist, werden alle entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Wird ein Transport durch den Auftraggeber abgesagt und sind bis zu diesem Zeitpunkt bereits Aufwendungen von dem Auftragnehmer getätigt worden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer diese zu erstatten. Diese sind insbesondere Kosten für die Notfallplanung, Routenplanung, für eine Leerfahrt u.s.w.
7 Stornierung und Rücktritt
7.1 Der Auftraggeber kann bis zu einem im Angebot genannten Stornozeitpunkt kostenfrei zurücktreten. Danach werden Stornogebühren gemäß Vereinbarung fällig.
7.2 Der Auftragnehmer kann aus wichtigem Grund ( z. B. Unmöglichkeit der Durchführung, akute Gesundheitsgefährdung des Pferdes) den Auftrag ablehnen oder zurückziehen; bereits erhaltene Leistungen werden anteilig erstattet.
8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Straßensperrungen) berechtigen zur angemessenen Anpassung oder Unterbrechung der Transportleistung; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen oder entsprechend begrenzt, soweit kein Verschulden vorliegt.
9 Datenschutz
Personen- und tierschutzrelevante Daten werden gemäß Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Daten werden nur im Zusammenhang mit der Abwicklung des Transports genutzt und nicht unbefugt weitergegeben.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
10.2 Anwendbares Recht ist das Recht des Staates, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.